AGB des Hotel Carolaruh

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen, Stand: Juli 2019

§1 Abschluss des Vertrages

Zwischen der Hotel und dem Gast kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande, sofern das/die Zimmer und sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel zugesagt wurde. Dass gleiche gilt, wenn Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

Wird für die Reservierung durch das Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens aber mit der Annahme der Leistungen.

Bei Anmeldung von mehreren Personen, einer Gruppe, eines Seminars oder Fortbildungsmaßnahmen, sowie Feierlichkeiten sind den Hotelen bis spätestens einer Woche vor Ankunft bzw. vor Beginn der Veranstaltung die genaue Anzahl der Teilnehmer und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.

§2 An- und Abreise

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check in) nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerübergabe (Check out) muss bis 10:30 Uhr des Abreisetages erfolgen.

Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.30 Uhr, bitten wir den Gast dies bei der Anreise dem verantwortlichen Personal mitzuteilen. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Abreise nach 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis (ohne Zusatzleistungen) zu zahlen.

Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 21:00 Uhr erfolgen, außer es wurde mit dem Gast eine andere Zeit vereinbart. Geschieht dies nicht, kann das Hotel die Zimmer weiter vermieten.

Wurde für den Anreisetag Abendessen gebucht, so muss die Anreise (Check in) spätestens vor Beginn des Abendessens erfolgen, also bis 18:00 Uhr. Reist der Gast erst nach der Essenzeit an, und kann nicht mehr an diesem teilnehmen, werden dem Gast die Kosten dieser Leistung als Aufwandsentschädigung dennoch voll angerechnet, dies gilt auch bei im Zimmerpreis inbegriffenen Leistungen. Reist der Gast nach der Essenzeit an, hat der Gast das Recht auf Herausgabe der gebuchten Leistung verwirkt.

Gleiches gilt für gebuchte Leistungen, an denen der Gast nicht teilnimmt oder diese nicht wahrnimmt. Diese gebuchten Leistungen, auch bei im Zimmerpreis inbegriffenen Leistungen, werden in voller Höhe dem Gast ohne Abzug berechnet.

Ausnahme sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Hotel. Diese sollten der Regel nach schriftlich, z.Bsp. per Mail oder per Schreiben eindeutig formuliert sein.

§3 Leistungen / Zimmer

Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus dem Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.

Für gebuchte oder vertraglich vereinbarte Leistungen, an denen der Gast nicht teilnimmt oder welche der Gast nicht in Anspruch nimmt, werden dem Gast die vollen Kosten dieser Leistung als Aufwandsentschädigung angerechnet, dies gilt auch bei inklusiven Leistungen.

Ausnahme sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Hotel. Diese sollten der Regel nach schriftlich, z.Bsp. per Mail oder per Schreiben eindeutig formuliert sein.

Bei Feierlichkeiten, die vorher vertraglich vereinbart werden, werden die erbrachten Leistungen gesondert berechnet.

Kurzzeitbuchungen von 1 Übernachtung bedeuten einen erheblichen Mehraufwand und können mit einen pauschalen preislichen Zuschlag von 5.00 EUR auf den jeweils gültigen Übernachtungspreis angerechnet werden.

Für Haustiere kann ein Aufschlag von 5.00 EUR je Tier auf den Übernachtungspreis berechnet werden.

Zusätzliche Leistungen, die der Gast bei Anreise angeben muss, werden gesondert berechnet.

Für Pauschalangebote, beispielsweise zu Silvester mit mehreren Übernachtungen und Inklusivleistungen, wird eine Anzahlung erhoben, die Höhe richtet sich hierbei nach der Höhe des Angebotes.

Die Anzahlung beträgt jedoch mindestens 100.00€ pro Person und ist bis zum geforderten Termin zu entrichten.

Wird die Anzahlung nicht geleistet erlischt das Angebot und die Buchung wird hinfällig.

Bei Stornierungen sind bis zum Termin der Entrichtung der Anzahlung kann das Hotel eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ je gebuchtem Zimmer erheben, ab dem Tag der der Fälligkeit der Anzahlung entstehen Stornierungskosten für das Pauschalangebot in Höhe von mindestens des Pauschalpreises pro Person, höchstens jedoch 100.00 EUR pro Person.

Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer!

Die Ausstattung der Zimmer besteht aus mindestens einem Schlafraum mit Bett, Sitzgelegenheit, Tisch und mit innenliegenden Bad (Du/WZ), sowie Sat-TV.

Der Gast erhält kostenlosen Zugang zum Internet über das Gast-WLAN-Netz des Hotels. Die Nutzung des Gast-WLAN-Netzes wird nur unter der Zustimmung des Gastes zu den Nutzungsbedinungen des Gäste-WLAN gestattet. Diese Nutzungsbedinungen sind im Hotel aushangen, sowie über unsere Internetseite abrufbar.

§4 Frühstückbuffet und Abendessen

Wenn der Gast Frühstück und/oder Abendessen gebucht hat, kann das Frühstück Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 - 10:00 Uhr und das Abendessen Montag bis Sonntag in der Zeit von 18:00-19:00 in den dazu vorgesehenen Räumlichkeiten des Hotels eingenommen werden. Sonderzeiten sind spätestens bei Anreise mitzuteilen.

An bestimmten Feiertagen können die voran genannten Essenzeiten abweichen, z.Bsp. Neujahrsmorgen. Hier werden gesonderte Zeiten mit dem Gast vereinbart.

Bei nicht geplanten Abweichungen von den Essenzeiten, unabhängig diese ob vertraglich vereinbart sind oder nicht, behält sich das Hotel einen Mehraufwandsaufschlag von bis zu 1,50 EUR pro Person und Frühstück vor.

Wurde für den Anreisetag Abendessen gebucht, so muss die Anreise (Check in) spätestens vor Beginn des Abendessens erfolgen, also bis 18:00 Uhr.

Reist der Gast erst nach der Essenzeit an, und kann nicht mehr an diesem teilnehmen, werden dem Gast die Kosten dieser Leistung als Aufwandsentschädigung dennoch voll angerechnet, dies gilt auch bei im Zimmerpreis inbegriffenen Leistungen.

Gleiches gilt für gebuchte Leistungen, an denen der Gast nicht teilnimmt oder diese nicht wahrnimmt. Diese gebuchten Leistungen, auch bei im Zimmerpreis inbegriffenen Leistungen, werden in voller Höhe dem Gast ohne Abzug berechnet. Ausnahme sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Hotel. Diese sollten der Regel nach schriftlich, z.Bsp. per Mail oder per Schreiben eindeutig formuliert sein.

Bei Feierlichkeiten, die vorher vertraglich vereinbart werden, werden die erbrachten Leistungen gesondert berechnet.

§5 Zahlung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei der Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

Bei Aufenthaltsdauer über 3 Tage kann das Hotel eine Zwischenrechnung stellen.

Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.

Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.

§5.1 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt bar oder per EC-Karte.

Kreditkartenzahlungen sind möglich, können jedoch zusätzlich mit einer Kostenpauschale pro Zahlung je nach Kreditkarte vom Hotel berechnet werden.

Checks. u.ä. werden vom Hotel z.Z. nicht angenommen.

Zahlung per Rechnung ist Geschäftskunden vorbehalten. Firmen nach vorher schriftlich vereinbarter Kostenübernahme.

Andere bargeldlose Zahlungsoptionen sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

§5.2 Zahlungsverzug

Kommt der Rechnungsnehmer mit der Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, so kann das Hotel Mahngebühren in Höhe von mindestens 5,00 € ansetzen, welche auf dem Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden.

Folgende Mahngebühren können bei Zahlungsverzug fällig werden:

1. Mahnung ab dem 7. Tag 5,00 €
2. Mahnung ab dem 14. Tag 10,00 € zu der 1. Mahnung hinzu
3. Mahnung ab dem 21. Tag 25,00 € zu der 2. Mahnung hinzu
Letzte Mahung ab dem 28. Tag 50,00 € zu der 3. Mahnung hinzu, Einleitung rechtlicher Schritte, ggf. Inkasso

§6 Stornierungen

Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

Eine Stornierung der Zimmer ist bis 10 Tage vor der Anreise kostenlos möglich, danach werden 50% der des Buchungspreises fällig werden.

Bei Stornierung ab dem 2. Tag vor der Anreise werden 80% des Buchungspreises oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der volle Preis für die Buchung fällig.

Für Pauschalangebote, beispielsweise zu Silvester mit mehreren Übernachtungen und Inklusivleistungen, wird eine Anzahlung erhoben, die Höhe richtet sich hierbei nach der Höhe des Angebotes. Die Anzahlung beträgt jedoch mindestens 100.00€ pro Person und ist bis zum geforderten Termin zu entrichten. Wird die Anzahlung nicht geleistet erlischt das Angebot und die Buchung wird hinfällig. Stornierungen sind bis zum Termin der Entrichtung der Anzahlung kostenfrei, ab dem Tag der der Fälligkeit der Anzahlung entstehen Stornierungskosten für das Pauschalangebot in Höhe von mindestens des Pauschalpreises pro Person, höchstens jedoch 200.00 EUR pro Person.

§7 Schadensersatzforderungen

Wird aus Gründen, die nicht dem Hotel, dessen Mitarbeiter oder dem Vertragspartner zu zuschreiben sind, ein geschlossener Vertrag storniert, behält sich das Hotel das Recht vor, dem Verursacher die Kosten des entstandenen Schadens oder die entgangene Leistung in Rechnung zu stellen.

Gründe können sein:

  • Rauchen im Zimmer, dadurch Stornierung der Reservierung oder Fremdunterbringung der nachfolgenden Gäste.
  • Mutwillige Beschädigung von Inventar, so dass eine Neuvermietung unmöglich wird.

Alle entstehende Kosten und Folgekosten sind vom Verursacher in voller Höhe zu tragen.